Interfex
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der interfex AG
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1. Maßgebliche Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der
interfex International Food Exchange AG (nachfolgend "Interfex" genannt), auch wenn sie bei
späteren Verträgen nicht mehr erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der
Vertragspartner, insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der
Auftragsbestätigung, auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn,
diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nebenabreden oder Zusicherungen
durch Beauftragte der Interfex, die mit dem Inhalt dieser Bedingungen nicht konform sind, sind
schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
soweit nicht die gesamte Geschäftsbeziehung für beide Parteien als endgültig beendet
angesehen wurde.
2. Angebote, Nachfragen und Informationen, sowie Ausschreibungen und Auktionen
Die Angebote, Nachfragen und Informationen der Interfex verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Bei Ausschreibungen und Auktionen tritt die Interfex als Übermittler der Willenserklärungen der Iniziatoren bzw. Bieter auf.
Die Interfex übernimmt für den Inhalt der Willenserklärungen keine Haftung.
3. Bestellung, Antragsannahme
3.1.
Der Vertrag kommt erst mit
Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die Interfex oder mit der ersten Erfüllungshandlung
zustande.
3.2.
Weist die Auftragsbestätigung Abweichungen zu den Angaben des Bestellers auf, so ist
dieser verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung diese Angaben zu berichtigen,
ansonsten wird der Vertrag mit den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen
wirksam.
3.3.
Die Preise der Interfex schließen
keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so
wird dieser mit 5 Euro pro angefangene 5 Minuten
berechnet,
diesbezüglich erhält der Kunde eine eigene Rechnung.
4. Datensicherheit
Die Interfex übernimmt keine Garantie hinsichtlich der überlassenen Daten, dies gilt auch
gegenüber Dritten. Soweit Daten an die Interfex - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien her, damit bei einem eventuellen
Datenverlust diese Daten rekonstruiert werden können. Die Server der Interfex werden
regelmäßig gesichert, dem Kunden ist jedoch bekannt, daß für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg die Gefahr besteht, übermittelte Daten abzuhören. Eine absolute
Vertraulichkeit der übermittelten Daten ist daher nicht gewährleistet.
5. Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die der
Interfex unterbreiteten
Informationen und übersandten Daten nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird
hiermit ausdrücklich davon unterrichtet, daß die Interfex seine Anschrift in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet und diese Daten speichert. Soweit sich die Interfex Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist die Interfex berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen,
soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Teilnehmer
seinerseits ist nicht berechtigt, sich mittels der Interfex Informationen und Daten zu
beschaffen, die nicht zur Nutzung durch ihn oder Dritte bestimmt sind.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1.
Die Interfex ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist,
berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Interfex innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung
beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Die Interfex wird den Kunden mit
der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines
unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall
ist die Interfex berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und den
entsprechende Zugang des Kunden sofort zu sperren.
6.2.
Die vereinbarten Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung
bzw. Rechnungsbereitstellung fällig. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen
werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die
Interfex berechtigt, ihm hierfür pro Rechnung Euro 3,00 zu belasten.
6.3.
Um unberechtigte Zugriffe auf die Leistungen der
Interfex
zu vermeiden, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, daß ihm die entsprechende
Gutschrift (Credits) für die Nutzung der Dienste der Interfex erst nach Eingang des gesamten Entgelts auf
einem Konto der Interfex zur Verfügung gestellt wird. Zahlt der Besteller per
Kreditkarte oder per Lasteneinzug,
erklärt er hiermit ausdrücklich, daß er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, es sei denn, es liegt
ein wichtiger Grund dafür vor.
7. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne
Angabe von Gründen, die Interfex mit einer Frist von vierzehn Tagen kündigen,
sofern nicht anders vereinbart.
Verfügt der Kunde bei Kündigung über ein Guthaben, werden die
Nutzungsbeiträge für die bereits bezahlten Leistungen des Vertrags bargeldlos
zurückerstattet. Eine Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist
für die Bekanntgabe des Rückerstattungskontos verantwortlich und trägt die für die
Rückerstattung anfallenden Kosten.
8. Verantwortlichkeit
8.1.
Die Interfex ist nur für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 5 Abs. 1 TDG).
8.2.
Die Interfex ist für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nur dann
verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich
und zumutbar ist, ihre Nutzung zu verhindern. Dies betrifft jedoch nur die strafrechtliche
Verantwortlichkeit, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ist
ausgeschlossen, soweit die Verbreitung nicht vorsätzlich in Kenntnis des falschen Inhalts
erfolgt.
8.3.
Die Interfex ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang vermittelt, nicht
verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund
Nutzerabfrage gilt lediglich als Zugangsvermittlung.
8.4.
Die Interfex behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden
Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
8.5.
Die Interfex garantiert eine Verfügbarkeit ihres Dienstes von 98% pro Monat. 2% der Betriebszeit
dürfen monatlich für Wartungsarbeiten und die Beseitigung von Störungen verwendet
werden. Für Störungen innerhalb des Leitungsnetzes können keine Haftungen übernommen
werden. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind auf den Betrag des
Auftrages beschränkt, soweit die Interfex nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
9. Leistungsverzögerung
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der Interfex die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat
die Interfex, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu
vertreten. Diese
werden dann jeweils um die Zeit der Verzögerung verlängert. Erfüllungsort für alle
Leistungen ist, soweit der Besteller Kaufmann ist, Heilbronn.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des
Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder
im Inland ohne Gerichtsstand ist, Heilbronn. Für die von der Interfex auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und
für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
10.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 02. Mai 2000
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